Spielregeln

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden des Systemhauses KCT Systemhaus GmbH & Co KG – im Folgenden "KCT" genant.

1. Geltungsbereich

1.1

KCT gelten stets diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Geschäftskunden in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung, dies unter

Einbeziehung der Besonderen Geschäftsbedingungen von KCT für die verschiedenen Services, die nicht eine Warenbestellung zum Gegenstand haben. Die besonderen

Geschäftsbedingungen der Services befinden sich bei den jeweils angebotenen Services.

Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen Geschäftskunden, die nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind, und

1.2

sind nur gültig, wenn sie von KCT schriftlich bestätigt werden.

Wird ein Auftrag abweichend von diesen Bedingungen erteilt, so gelten auch dann nur die KCT Bedingungen, selbst wenn KCT nicht widerspricht. Entgegenstehende Abreden

1.3

1. Besondere Geschäftsbedingungen der einzelnen Services.

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Geschäftskunden.

3. Gesetzliche Regelung.

Im Falle von Kollisionen gilt zwischen den Regelungen als Rangfolge:

1.4

Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, sofern sie nicht durch aktuellere Versionen abgelöst werden.

2. Vertragsgegenstand

KCT liefert die vom Geschäftskunden bestellten Waren nach Angebotsannahme. Sollte KCT nachträglich erkennen, dass sich ein Fehler bei den Angaben zu einem Produkt, zu

einem Preis oder zu einer Lieferbarkeit eingeschlichen hat, wird KCT den Geschäftskunden hiervon umgehend informieren. Dieser kann den Auftrag unter den abgeänderten

Konditionen nochmals bestätigen. Andernfalls ist KCT zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Angebote / Vertragsabschluss

3.1

Zusammenhang mit einem Angebot gemachten produktbeschreibenden Angaben sind unverbindlich und stellen keine Zusicherung der Produkteigenschaft dar. Nebenabreden,

Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn von KCT schriftlich bestätigt. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften.

Angebote sind stets freibleibend, sofern KCT nicht ausdrücklich eine schriftliche Bindungserklärung abgibt. In Prospekten, Anzeigen u. ä. Unterlagen enthaltenen oder im

3.2

Vertragsabschluss wird der Kunde entweder von KCT durch eine Bestätigung unterrichtet oder spätestens durch Ausführung der Lieferung der bestellten Waren bzw. durch das

Angebot oder das Erbringen der Dienstleistung. Bestellt der Geschäftskunde jedoch per Internet, so wird KCT den Zugang der Bestellungen unverzüglich auf elektronischem Weg

bestätigen.

Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch KCT zustande. Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung, § 151 Satz 1 BGB. Über den

4. Verfügbarkeitsvorbehalt

Sollte KCT nach Vertragsabschluss feststellen, dass die bestellte Ware nicht mehr bei KCT verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, kann KCT

entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware anbieten oder vom Vertrag zurücktreten. Bereits erhaltene Zahlungen wird KCT umgehend nach einem Rücktritt vom

Vertrag erstatten. KCT behält sich vor, für den Fall einer nicht richtigen oder nicht rechzeitigen Selbstbelieferung vom Vertag zurückzutreten.

5. Lieferung

5.1

Umständen, tritt Lieferverzug nicht ein. Verbindlich genannte Termine und Lieferfristen verlängern sich um die Dauer der durch die Umstände bedingten Leistungsstörungen. Bei

nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand zu überwindenden Leistungsstörungen dieser Art hat KCT ein Rücktrittsrecht. Derartige Ereignisse teilt KCT dem Kunden baldmöglichst

mit.

Liefertermine oder Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn diese von KCT schriftlich bestätigt werden. Bei höherer Gewalt und sonstigen von KCT nicht zu vertretenden

5.2

Verzug. Nach erfolglosem Ablauf einer Nachfrist von 3 Wochen ist der Kunde berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der Kunde kann einen

Verzugsschaden nur dann verlangen, wenn KCT Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Der Kunde kann 3 Wochen nach Ablauf eines Liefertermins den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Nach Ablauf dieser Frist kommt KCT in

5.3

Versendungsart nach eigenem Ermessen.

Die Lieferung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Geschäftskunden ab Laderampe, Erstversand. KCT bestimmt, sofern keine besondere Vereinbarung besteht, die

5.4

seiner Funktion nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar ist.

KCT ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt. Konstruktions- und Formänderungen bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, soweit der Kaufgegenstand in

6. Preis / Fälligkeit

6.1

Verpackung, zzgl. Frachtkosten und Transportversicherung.

Die angegebenen Preise sind Nettopreise, auf die die jeweilige Mehrwertsteuer zusätzlich zu entrichten ist. Sämtliche Preise verstehen sich ab KCT Zentrale in Schwandorf – inkl.

6.2

Im Falle einer Bestellung über das Internet gelten die im Warenkorb angegebenen Preise für Bestellungen im e-commerce.

6.3

vereinbar. KCT ist berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Nachnahme auszuführen. KCT ist zur Annahme von Wechseln nicht verpflichtet. Befindet sich der Kunde KCT

gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.

Die Forderungen von KCT sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ab Rechnungsdatum zahlbar. Längstens gilt eine Zahlfrist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum

6.4

verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

Wird die Lieferung auf Wunsch des Kunden verzögert, erfolgt die Rechnungsstellung ab Lieferbereitschaft. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden

7. Eigentumsvorbehalt

KCT behält sich das Eigentum an aller Ware, die von ihr an einen Geschäftskunden ausgeliefert wird, bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung der gelieferten Ware vor. Der

Geschäftskunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu benutzen, zu verwerten oder weiterzuverkaufen. Soweit KCT im Rahmen der Gewährleistung eine

Ware austauscht, wird bereits heute vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden Ware wechselseitig in dem Zeitpunkt vom Geschäftskunden auf KCT bzw.

umgekehrt übergeht, in dem einerseits KCT die Ware vom Kunden zurückgesandt bekommt bzw. der Geschäftskunde die Austauschlieferung von KCT erhält. Bei Verarbeitung

der Ware durch den Kunden steht KCT das Eigentum an der neuen Sache zu, im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Anschaffungspreis der neuen Sache.

Für die neue Sache gilt sonst das gleiche, wie bei der Vorbehaltsware. Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde jegliche daraus für den Kunden

entstehenden Forderungen an KCT ab. Diese Abtretung gilt auch dann, wenn die Vorbehaltsware vorher durch den Kunden be- oder verarbeitet oder wenn sie an mehrere

Abnehmer weiterveräußert wurde. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung der Kaufpreisforderung - bei laufender Rechnung der Saldoforderung - in Höhe des

Rechnungswertes der jeweils veräußerten Ware.

8. Garantie / Gewährleistung

8.1

KCT gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Sach- und Rechtsmängeln gemäß §§ 434, 435 BGB sind.

KCT gibt keine eigene Garantie.

8.2

Zugang, und muss im Falle einer Abweichung unverzüglich eine Mängelanzeige senden. Bei versteckten Mängeln ist die Mitteilung unverzüglich nach Feststellung des

versteckten Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist vorzunehmen.

Der Geschäftskunde hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu überprüfen, dies spätestens innerhalb von einer Woche ab

8.3

gilt ergänzend § 479 BGB.

Die Dauer der Gewährleistung beträgt 1 Jahre ab Zugang der Ware. Veräußert der Geschäftskunde die bezogenen Gegenstände gewerbsmäßig weiter (Verbrauchsgüterkauf), so

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden

8.4

vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung eines

Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, so ist der Kunde im Rahmen des § 439 BGB berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen oder den Kaufpreis zu

mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist.

Der Geschäftskunde hat das Recht, entweder die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. KCT kann im Rahmen des § 439 BGB die

8.5

der Ware übernommen hat oder schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind.

Schadensersatzansprüche wegen Mängel der Sache sind ausgeschlossen, es sei denn, dass KCT den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit

8.6

Geschäftskunden zurückzuführen sind sowie nicht für Verschleißteile.

Eine Gewährleistung kann nicht für solche Mängel übernommen werden, die auf unsachgemäße Nutzung oder eine überdurchschnittliche Beanspruchung der Ware seitens des

8.7

Im Falle des Rücktritts gilt § 346 BGB.

8.8

vorherige erfolglose schriftliche Geltendmachung der Garantieansprüche gegenüber den jeweiligen Herstellern voraus. Dies gilt nicht, wenn der Umfang der Garantieerklärung

- geringer oder kürzer ist als nach Ziffern 8.1 bis 8.6 dieser Geschäftsbedingungen oder

- KCT eine weitergehende Zusicherung dieser Eigenschaft als der Hersteller abgegeben hat.

KCT wird dem Geschäftskunden die für die Geltendmachung von möglichen Garantieansprüchen vorliegenden Angaben zum Hersteller machen.

Soweit KCT eine Ware an den Geschäftskunden mit einer Herstellergarantie für die Ware liefert, setzt eine Inanspruchnahme von KCT aus § 437 BGB oder aus Garantie eine

9. Haftung

9.1

sowie sonstigem Rechtsgrund, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und wegen Mängel der Sache, wenn diese arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit

der Sache übernommen worden ist oder schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind sowie bei schuldhafter Verletzung von vertraglichen

Kardinalspflichten im gesetzlichen Umfang. Lediglich bei einer Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung für Mitarbeiter von KCT begrenzt auf den typisch voraussehbaren

Schaden. Mittelbare Schäden sind insoweit ausgeschlossen. Bei Verzug hat der Geschäftskunde alternativ zum Schadensersatz das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

KCT, ihre Geschäftsleitung und ihre Mitarbeiter haften in Fällen positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung

9.2

Ausnahme der Fälle eines Vorsatzes eine Haftung ausgeschlossen.

Im Falle von Datenverlusten haftet KCT nur, wenn der Geschäftskunde die Datenbestände regelmäßig mindestens einmal täglich nachweisbar gesichert hat. Ansonsten wird mit

9.3

Der Umfang einer Haftung von KCT nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9.4

ausgeschlossen.

Die vorstehenden Regelungen geben den vollständigen Haftungsumfang von KCT, ihrer Geschäftsleitung und ihren Mitarbeitern wieder. Eine weitergehende Haftung wird

10. Datenschutz

Ihre Adresse ist für eine schnelle und fehlerfreie Bearbeitung in unserer EDV gespeichert. Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den

Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstdatengesetzes. Wir gestatten es Unternehmen, Ihnen Informationsmaterial zuzusenden. Falls Sie damit

nicht einverstanden sind, schicken Sie uns einfach eine kurze formlose Mitteilung an KCT, Kundenbetreuung, Bahnhofstr. 6,92421 Schwandorf oder per Fax 09431/717311.

11. Rechtswahl

Auf die Rechtsverhältnisse zwischen KCT und Geschäftskunden sowie auf die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Die

Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1988 ist ausgeschlossen.

12. Ausfuhrkontrolle / Exportverbot

Insbesondere bei technischen Produkten oder auch Computersoftware kann deren Export in bestimmte Drittländer durch das deutsche Exportrecht verboten oder

Genehmigungsvoraussetzungen unterworfen sein. Des Weiteren kann KCT von den Herstellern aufgrund von Gesetzen in den Staaten ihrer Geschäftssitze vertraglich auf

Exportverbote verpflichtet sein. Der Geschäftskunde verpflichtet sich, vor Exporten sich über mögliche gesetzliche Einschränkungen zu informieren und diese zu beachten sowie

im Einzelfall von KCT bei der Bestellung oder bei der Lieferung ausgesprochene Exportverbote ebenfalls einzuhalten. Der Geschäftskunde trägt die Kosten für oder im

Zusammenhang mit Exporten stets selbst.

13. Verschiedenes

13.1

Ein Recht des Geschäftskunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.

13.2

wird.

Erfüllungsort ist für Zahlungen am Geschäftssitz von KCT. Für Lieferungen ist der Erfüllungsort entweder bei KCT oder der Versandort des ersten Versenders, der für KCT tätig

13.3

Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit

rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der

Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des

13.4

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Amberg oder ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand nach Wahl von KCT.

13.5

In diesem Fall wurde das Vorbehaltseigentum der KCT auf die genannte Bank übertragen.

KCT ist berechtigt, die Ansprüche aus der Geschäftsverbindung abzutreten. Zahlungen sind dann mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf das genannte Konto zu leisten.

14. Software & Daten

14.1

Für die Lieferung von Software gelten darüber hinaus die dem Datenträger beiliegenden oder auf diesem befindlichen Bedingungen. Der Käufer erkennt die Geltung dieser Bedingungen durch die Öffnung des versiegelten Datenträgers, und mit Installation / Nutzung der Software ausdrücklich an. Der Käufer, der die Bedingungen nicht anerkennen will, hat den ungeöffneten Datenträger mit allen zugehörigen Teilen unverzüglich bei der Firma KCT zurückzugeben, oder die unverzüglich zu löschen, falls diese durch unmittelbare Installation auf der Festplatte geliefert wurde.

14.2

Der Kunde / Anwender ist selbst für seine Daten / Informationen verantwortlich.